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Rathaus 0 96 33 / 89 - 0

Bauleitplanung

Bauleitplanung

Bauleitpläne im Verfahren

Derzeit befinden sich keine Bauleitpläne im Verfahren.

Rechtsverbindliche Bebauungspläne

Rechtsverbindliche Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke enthalten die Bebauungspläne. Sie werden für einzelne Teilbereiche innerhalb der Gemeinde aufgestellt und konkretisieren die Aussagen des Flächennutzungsplanes. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie einer Begründung mit einem Umweltbericht. Eine Sonderform stellt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan (Vorhaben-und Erschließungsplan) dar, er wird in der Regel für ein konkretes Einzelvorhaben erstellt.

Ein weiteres Instrument der städtebaulichen Planung stellen die Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB (Innenbereichssatzungen) dar. Damit wird der unbeplante Innenbereich verbindlich vom Außenbereich abgegrenzt. Satzungen nach §35 Abs. 6 BauGB (Außenbereichssatzungen) blenden - bei unveränderter Außenbereichsqualität der Vorhaben - einzelne öffentliche Belange als Zulässigkeitshindernis aus.

Die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen zu den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen, Satzungen der Gemeinde Leonberg dienen ausschließlich Informationszwecken. Die Liste der rechtsverbindlichen Bebauungspläne/Satzungen ist nicht abschließend. Die Pläne wurden gescannt und können tlw. unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sowie nicht maßstabsgerecht sein.

Für Auskünfte zu Bebauungsplänen bzw. Satzungen wenden sie sich bitte an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich.

Übersichtsplan Gebiete

Liste der rechtsverbindlichen Bebauungspläne/Satzungen

Rechtswirksamer Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist die Bodennutzungskonzeption für das gesamte Gemeindegebiet. Als "vorbereitender Bauleitplan" bildet der Flächennutzungsplan eine wesentliche Grundlage für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde. Die Darstellung lässt keine genaue Zuordnung einzelner Grundstücke zu den geplanten Flächennutzungen zu. Diese Parzellenunschärfe ist beabsichtigt, da der Flächennutzungsplan städtebauliche Planungen nur vorbereiten soll. Eine detaillierte Umsetzung erfolgt dann in "Bebauungsplänen".

Seit 10.12.1998 ist der Flächennutzungsplan wirksam.

Zur Information ist der rechtswirksame Flächennutzungsplan in den Bereichen „West“ und „Ost“ mit Erläuterungsbericht für das Gemeindegebiet Leonberg dargestellt. Für weitere Auskünfte wenden sie sich bitte an das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Mitterteich.

Der nachfolgenden Aufstellung können Sie zwischenzeitlich wirksame Änderungen / Berichtigungen entnehmen.

3. Änderung: Bereich Themenreuth-Nord vom 02.11.2017

Datenschutz in der Bauleitplanung

Im Rahmen der Beteiligungen zur Bauleitplanung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Mit den Datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitplanverfahren gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfahren Sie aus welchen Gründen die Gemeinde Leonberg Ihre personenbezogenen Daten erhebt, bei wem die Gemeinde sie erhebt und was mit Ihren Daten passiert. Darüber hinaus werden Sie über Ihre Rechte in Fragen des Datenschutzes informiert und Kontaktadressen benannt.

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